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28.04.2024
28.04.2024
17231 Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Keine Arbeitgeberhaftung wegen Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund Corona-Pandemie

19.11.2021Ein Arbeitgeber haftet seinem Arbeitnehmer wegen des Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wenn der Anspruch rechtlich zweifelhaft ist. Der Arbeitgeber muss sich nicht dem Risiko einer Haftung gegenüber dem Staat aussetzen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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