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29.04.2024
29.04.2024
19064 Bundesfinanzhof

Kein Wegfall der Erbschaftsteuer­befreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

05.08.2022Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuer­befreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erbende Kinder begünstigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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