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11.05.2025
11.05.2025
21425 Kanzlei Nussmann

Kein Verfall oder allgemeine Verjährung von Urlaubsansprüchen -prüfen Sie die Arbeitsverträge ihrer Angestellten

14.07.2023Das Bundesarbeits­gericht BAG hat mit Urteil vom 20.12.2022 erneut entschieden, dass sich die Urlaubsansprüche nach den Europarechtlichen Vorgaben richten. Die Verjährung des Urlaubes beginnt nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt, seinen Urlaub tatsächlich zu nehmen. Hierfür ist der Arbeitgeber Beweis belastet. Diese eingeschränkten Verjährungs­möglichkeiten gelten ausschließlich für den gesetzlichen Mindesturlaub. […]Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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