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29.04.2024
29.04.2024
10385 Amtsgericht Coesfeld

Kein Schadens­ersatz­anspruch wegen Versuchs der vorzeitigen Vertragsauflösung durch neuen Vermieter wegen Eigen­nutzungs­wunschs

11.02.2020Unterbreitet der Erwerber einer Wohnung dem darin lebenden Mieter wiederholt ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, um selbst in der Wohnung leben zu können, und droht er eine Eigen­bedarfs­kündigung nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist an, so begründet dies für den Mieter kein Schadens­ersatz­anspruch, wenn er schließlich den Mietvertrag selbst kündigt und der Vermieter nicht in die Wohnung einzieht. Es fehlt insofern an einem schadens­ersatz­begründenden Fehlverhalten des Vermieters oder zumindest an der Kausalität zwischen einem etwaigem Fehlverhalten und dem Schaden. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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