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29.04.2024
29.04.2024
12248 Amtsgericht Köln

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund Wegfalls eines Pkw-Stellplatzes bei Angebot eines alternativen, gleichwertigen Parkplatzes

23.09.2020Der Wegfall eines mitgemieteten Pkw-Stellplatzes berechtigt dann nicht zu einer Mietminderung, wenn dem Mieter ein alternativer, gleichwertiger Parkplatz angeboten wird. In diesem Fall liegt ein nur unerheblicher Mietmangel gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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