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29.04.2024
29.04.2024
15835 Oberlandesgericht Celle

Kein Mitverschulden eines elfjährigen Kindes wegen unvorsichtigen Überquerens einer Straße zwecks Anschlusses an seine Freunde

01.07.2021Wird ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße von einem Fahrzeug erfasst, so begründet der Umstand, dass das Kind unvorsichtig auf die Straße lief, um nicht den Anschluss an seine Freunde zu verlieren, kein Mitverschulden. Es liegt eine typische kindliche Fehleinschätzung der Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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