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28.04.2024
28.04.2024
11362 Bundesgerichtshof

Kein Mitverschulden bei Sturz eines Radfahrers über Stacheldraht­absperrung auf Feldweg

05.06.2020Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Radfahrer grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen muss und es deshalb kein Mitverschulden an einem Unfall darstellt, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit auf ein solches Hindernis nicht einstellt und deshalb zu spät davor bremst.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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