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28.04.2024
28.04.2024
14798 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien

28.04.2021Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass syrischen Asylbewerbern nicht allein deshalb die Flüchtlings­eigenschaft zuzuerkennen ist, weil sie aus Furcht davor, zum (Reserve-)Militärdienst in die syrische Armee eingezogen zu werden, aus ihrem Heimatland ausgereist sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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