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29.04.2024
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20033 Amtsgericht München

Wunsch zur Unterbringung von Flüchtlingen begründet für sich genommen kein berechtigtes Interesse an Untervermietung

18.01.2023Allein der Wunsch zur Unterbringung von Flüchtlingen begründet kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB. Vielmehr müssen sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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