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27.04.2024
27.04.2024
17222 Verwaltungsgericht Gera

Kein Ent­schädigungs­anspruch wegen Quarantäneanordnung für Auszubildenden bei Fortzahlung der Aus­bildungs­vergütung

18.11.2021Muss ein Auszubildender wegen des Kontakts zu einem Coronavirus Infizierten in Quarantäne, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 IfSchG. Denn er erhält weiterhin seine Aus­bildungs­vergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BBiG. Dies hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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