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29.04.2024
29.04.2024
10175 Sozialgericht Osnabrück

Kein Anspruch auf das Merkzeichen "aG" aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80

14.01.2020Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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