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28.04.2024
28.04.2024
20211 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei bloßer räumlicher Trennung der Eheleute aufgrund Auslandsaufenthalts

15.02.2023Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nicht, wenn die Eheleute lediglich deswegen räumlich getrennt leben, weil einer der Eheleute sich im Ausland aufhält. In diesem Fall ist die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 1567 Abs. 1 BGB aufgehoben. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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