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29.04.2024
29.04.2024
14808 Amtsgericht Bremen

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen verweigerten Zugangs zu Supermarkt aufgrund fehlender Maske

28.04.2021Verweigert ein Supermarkt einem Kunden den Zutritt, weil sich dieser weigert während einer Virus-Pandemie, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so steht dem Kunden kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Eine Diskriminierung liegt in diesem Fall nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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