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28.04.2024
28.04.2024
10613 Hessisches Landessozialgericht

Kein Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

04.03.2020Elterngeld wird Personen gewährt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus können Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt bzw. bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. Ein Postbeamter, der während einer von seinem Dienstherrn gewährten Elternzeit in die USA ausreist und dauerhaft dort lebt, hat dagegen keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­sozial­gerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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