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28.04.2024
28.04.2024
20297 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Kann bei Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impf­unfähigkeits­bescheinigung gekündigt werden?

02.03.2023Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" durch einen Arbeitnehmer kann die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeits­verhältnisses im Einzelfall rechtfertigt. Das hat die vierte Kammer des Landes­arbeits­gerichts Schleswig-Holstein entschieden. Die fünfte Kammer ist dagegen der Auffassung, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen vorläufigen Impf­unfähigkeits­bescheinigung schon keinen "an sich" geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. In beiden Fällen wurde Revision eingelegt..Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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