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28.04.2024
28.04.2024
14553 Verwaltungsgericht Neustadt

Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos geltend machen

01.04.2021Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 10. März 2021 die Klage eines Inkassounternehmens abgewiesen. Diesem war die Auflage erteilt worden, im Rahmen seiner Inkassotätigkeit gegenüber den Schuldnern seiner Auftraggeber keine pauschalen Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos mehr geltend zu machen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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