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28.04.2024
28.04.2024
17616 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

In dringenden Fällen - hier: Übernahmeangebot - ist ein Aufsichtsrat auch vor Ablauf der 3-Monatsfrist auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen

17.01.2022In dringenden Fällen ist ein Aufsichtsrat auch vor Ablauf der 3-Monatsfrist auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb im Hinblick auf ein laufendes Übernahmeangebot der betroffenen Bank drei Aufsichtsrats­mitglieder, befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, bestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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