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28.04.2024
28.04.2024
15691 Oberlandesgericht Koblenz

Im „Rennmodus” verbleibt die Betriebsgefahr trotz Verschuldens des Unfallgegners

16.06.2021Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im "Rennmodus") befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, so dass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Hierauf hat der 12. Zivilsenat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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