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12.11.2025
12.11.2025
27351 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Hochhaus in Dortmund durfte nicht sofort aus Brandschutzgründen geräumt werden

12.11.2025Die Stadt Dortmund durfte den Hochhaus-Komplex „Hannibal“ mit mehr als 400 Wohnungen in Dortmund-Dorstfeld im Jahr 2017 aus Brandschutzgründen nicht sofort räumen. Ebenso war die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung gegenüber der damaligen Eigentümerin rechtswidrig. Das hat das Oberverwal­tungsgericht NRW entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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