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28.04.2024
28.04.2024
10115 Landgericht Köln

Haustierbetreuung unter Freunden: Katzen-Sitterin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Flohbefall

02.01.2020Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Katzen-Sitterin, die während der Abwesenheit eines Freundes auf dessen Tier aufpasst, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn sie plötzlich über einen Flohbefall klagt, den das betreute Tier verursacht haben soll. Das Gericht verwies darauf, dass ein möglicher Flohbefall ein allgemeines Lebensrisiko bei der Betreuung einer Katze darstellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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