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29.04.2024
29.04.2024
20180 Landgericht Saarbrücken

Grobe Fahrlässigkeit wegen telefonischer Weitergabe von TAN

10.02.2023Gibt ein Bankkunde telefonisch mehrere TAN an einem angeblichen Mitarbeiter der Bank heraus, so begründet dies regelmäßig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. In diesem Fall haftet gemäß § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB der Bankkunde für den unautorisierten Zahlungsvorgang. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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