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27.04.2024
27.04.2024
16690 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Gewerkschaft ver.di tariffähig auch für Pflege außerhalb von Krankenhäusern

27.08.2021Das Landesarbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeber­verbandes Pflege e.V. zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Im Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) haben sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen. Daneben bestehen weitere Arbeitgeberverbände der Pflegebranche, unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Die Gewerkschaft ver.di hat am 1. Februar 2021 mit dem BVAP einen Tarifvertrag über Mindestar­beitsbedingungen in der Pflegebranche abgeschlossen. Angestrebt wurde eine Allgemein­verbindli­cherklärung dieses Tarifvertrages nach § 7 a Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu der es wegen der fehlenden Zustimmung der Caritas nicht kam.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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