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29.04.2024
29.04.2024
12931 Landgericht München I

Gewerbemieter können bei behördlich angeordneter Ladenschließung bzw. Einschränkungen infolge einer Virus-Pandemie Miete mindern

09.12.2020Gewerbemieter können ihre Miete mindern, wenn aufgrund behördlicher Anordnung infolge einer Virus-Pandemie der Laden geschlossen werden muss oder es zu Einschränkungen kommt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich je nach Intensität der Einschränkungen, kann aber 80 bis 15 % betragen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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