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27.04.2024
27.04.2024
15688 Finanzgericht Düsseldorf

Gewährung des Begünstigungs­transfers erfordert keine Erb­auseinander­setzung innerhalb von sechs Monaten

15.06.2021Die Erbschaft­steuer­begünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungs­transfer nicht voraus, dass die Erb­auseinander­setzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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