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29.09.2026
29.09.2026
28623 Taher

Geschäftsführer haften persönlich: Insolvenz­verschleppung bei der Nichtabführung von Sozialver­sicherungs­beiträgen

20.07.2026Die Insolvenz­verschleppung gehört zu den häufigsten und zugleich folgenschwersten Pflichtverletzungen von Geschäftsführern einer GmbH. Während sich viele Beiträge mit der allgemeinen Insolvenz­antragspflicht beschäftigen, wird ein besonders haftungsträchtiges Spezialthema häufig unterschätzt: die Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz Zahlungsunfähigkeit und die gleichzeitige Nichtabführung von Sozialver­sicherungs­beiträgen.Gerade diese Konstellation führt regelmäßig zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers und kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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