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15.01.2026
15.01.2026
27616 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies "übliches Gelegenheits­geschenk"

14.01.2026Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheits­geschenk“ handelt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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