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29.04.2024
29.04.2024
10799 Sozialgericht Düsseldorf

Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

16.03.2020Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine in der Hosentasche explodiere E-Zigarette nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus ist nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungs­bereich zuzuordnen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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