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28.04.2024
28.04.2024
19552 Amtsgericht Frankfurt am Main

Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt keine Einstellung des Gasbezugs beim Mieter

21.10.2022Die Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt es nicht, beim Mieter den Gasbezug einzustellen. Der Mieter kann mittels einstweiliger Verfügung die Wiederaufnahme der Gasversorgung erreichen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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