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28.04.2024
28.04.2024
10194 Finanzgericht Münster

Erbfall­kosten­pauschale ist auch ohne Tragung der Beerdigungskosten anzusetzen

16.01.2020Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Erbfall­kosten­pauschale in Höhe von 10.300 Euro auch einem Nacherben zu gewähren ist, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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