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28.04.2024
28.04.2024
10189 Oberlandesgericht München

Eizellenspende und Leihmutterschaft in Ukraine steht Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen

15.01.2020Die Zuhilfenahme einer Eizellenspende und Leihmutterschaft in der Ukraine steht der Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen. Eine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung des Kindes zum Zwecke der Adoption im Sinne von § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt nicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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