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12.03.2026
12.03.2026
27458 Verwaltungsgericht Darmstadt

Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrens­beteiligten tragen möchte

02.12.2025Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat darf eine Bewerbung für die Einstellung als Richterin oder Staatsanwältin mit der Begründung ablehnen, dass die Bewerberin nicht bereit ist, als Richterin während des Kontakts mit Verfahrens­beteiligten - etwa in einer mündlichen Verhandlung - ihr Kopftuch abzulegen. Das hat die unter anderem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt entschieden und die Klage einer Rechtsanwältin, deren Bewerbung unberücksichtigt geblieben ist, abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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