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29.04.2024
29.04.2024
10618 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption

05.03.2020Ein Ehepaar aus dem Rheinland, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit aber entschied, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen, muss Kosten für den Lebensunterhalt des hiernach in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen untergebrachten Kindes erstatten. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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