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03.05.2024
03.05.2024
12468 Verwaltungsgericht Koblenz

Durchfallenlassen eines Prüflings wegen Handyweckerklingeln in Prüfung ungerechtfertigt

28.10.2020Die Klausur eines Studenten, dessen "Handy-Wecker" während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der "Störung des Prüfungsverlaufs" sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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