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28.04.2024
28.04.2024
16713 Oberlandesgericht Rostock

Direktvergabe an „Luca-App“ durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtmäßig

02.09.2021Die Beschwerde der in Österreich ansässigen Cube Software- und Hotel Projektierungs GmbH gegen den Beschluss der Vergabekammer Schwerin - in dem diese die Bestellung der sogenannten Luca-App bei der Culture4life GmbH durch das Land Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Direktvergabe ohne öffentliche Ausschreibung als rechtsfehlerfrei bestätigt hatte - ist durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock als unbegründet zurückgewiesen worden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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