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29.04.2024
29.04.2024
7650 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Scheidung und Familienrecht

Die Gütertrennung

12.02.2019Gütertrennung statt Zugewinnge­meinschaftMit der Heirat treten die Eheleute automatisch in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinnge­meinschaft ein. Alle verheirateten Personen leben in Zugewinnge­meinschaft mit ihrem Ehepartner. Außer: Sie haben etwas anderes vereinbart. Denn die Ehepartner haben die Möglichkeit, die Zugewinnge­meinschaft durch einen Ehevertrag zu modifizieren oder ganz auszuschließen und durch den Güterstand der Gütertrennung zu ersetzen.Die Gütertrennung ist für Ehepaare oftmals die bessere Wahl als die Zugewinnge­meinschaft. Denn die Zugewinnge­meinschaft ist auf das traditionelle Rollenverständnis der Ehe als Alleinverdiener-Ehe ausgerichtet, in der die Ehefrau keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, sondern zu Hause bleibt und sich um ...Weiterlesen auf scheidung.servicesLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf scheidung.services
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