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19.02.2025
19.02.2025
25253 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Das neue KCanG: Strafbarkeit des Cannabis-Anbaus nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 lit. a KCanG

29.01.20251. Strafbarer Anbau nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanGGrundsätzlich erlaubt das KCanG den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person im Haushalt – jedoch ausschließlich zum Eigenkonsum und nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.Alles, was über diese Grenze hinausgeht oder gegen weitere Vorschriften verstößt, kann strafbar sein!Besonders problematisch: Die Anzahl der Pflanzen wird in der Praxis streng geprüft. Schon wenn jemand mehrere Samen gleichzeitig keimen lässt, könnte dies zu einer Strafbarkeit führen, wenn mehr als drei Pflanzen gleichzeitig wachsen. Gerichtsent­scheidungen sind soweit heute noch nicht bekannt (Stand 25.01.2025). ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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