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28.04.2024
28.04.2024
19382 Verwaltungsgericht Minden

Corona-Pandemie: Verdienstausfall nach dem Infektions­schutzgesetz kann nur erstattet werden, wenn die alleinige Ursache die Absonderung ist

21.09.2022Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Klägerin keine Erstattung gezahlter Verdienst­ausfallentschädigung nach Infektions­schutzgesetz zusteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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