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28.04.2024
28.04.2024
19554 Sozialgericht Konstanz

Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich

21.10.2022Eine Corona-Erkrankung stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich infiziert hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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