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27.04.2024
27.04.2024
13232 Minderheitsbeteiligung

C.H. Beck darf sich an RA-MICRO beteiligen

12.01.2021Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Minderheits­beteiligung an dem Anbieter für Kanzleima­nagementsoftware für Rechtsanwalts­kanzleien, der RA MICRO Software GmbH, Berlin, durch den Verlag für juristische Fachinformationen, C.H. Beck, München, freigegeben. Der fusionskon­trollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt ging eine längere Vorprüfung voraus.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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