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02.05.2024
02.05.2024
17573 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht erklärt Bremer Atomtransportverbot in Bremer Häfen für nichtig

11.01.2022Der Zweite Senat des Bundesverfassungs­gerichts hat das Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen durch § 2 Abs. 3 Bremisches Hafenbetriebsgesetz (BremHafenbetrG) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Zur Begründung führt der Senat aus, dass der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungs­kompetenz für den Erlass eines Umschlagverbots fehlt. Dem Bund steht die ausschließliche Gesetz­gebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie (Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG) zu. § 2 Abs. 3 BremHafenbetrG betrifft jedenfalls im Schwerpunkt die Materie der friedlichen Nutzung der Kernenergie, so dass das ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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