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08.05.2026
08.05.2026
28076 Bundesgerichtshof

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf greift auch bei anderen möglichen Ursachen

07.05.2026Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf getroffen. Als Verbrauchsgüterkauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Ware) erwirbt, z.B. hier in den vorliegenden Fällen ein Auto oder Motorrad. Stellt der Käufer eines solchen Verbrauchs­güterkaufs einen Mangel fest, so kann er sich auch dann auf die Beweislastumkehr des § 477 BGB berufen, wenn auch andere Gründe für den Mangel denkbar wären, die nicht dem Verkäufer zurechenbar sind. Die Beweislastumkehr nach § 477 BGB besagt, dass bei einem Sachmangel innerhalb von 12 Monaten (früher 6 Monaten) nach Übergabe vermutet wird, dass dieser bereits beim Kauf vorlag.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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