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28.04.2024
28.04.2024
11433 Verwaltungsgericht Braunschweig

Betriebsverbot für Kinos aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin rechtmäßig

16.06.2020Das Betriebsverbot für Kinos ist derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin rechtmäßig. Die entsprechende in der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") vorgesehene Regelung ist noch mit dem Gesetz und der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen 4 B 209/20).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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