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28.04.2024
28.04.2024
20041 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Betreuer darf Kontakt zwischen Betreuten und guten Bekannten ohne sachlichen Grund nicht verbieten

19.01.2023Ohne einen sachlichen Grund darf ein Betreuer den Kontakt zwischen den Betreuten und einem guten Bekannten nicht verbieten. Erziehungsversuche gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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