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27.04.2024
27.04.2024
21363 Landgericht Wuppertal

Bei fehlender Erkennbarkeit einer Baumschädigung durch Kontrolle besteht kein Schadens­ersatz­anspruch wegen herabfallenden Astes

11.08.2023Unterlässt ein Grund­stücks­eigentümer die erforderliche Kontrolle eines Baumes, so haftet er dann nicht für den durch einen herabfallenden Ast entstandenen Schaden, wenn die Schädigung des Baums durch eine Kontrolle nicht erkennbar war. In diesem Fall fehlt es an der Ursächlichkeit der Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung und dem Schadensfall. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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