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28.04.2024
28.04.2024
9812 Landgericht Köln

Bei Zusammenstoß zwischen vorausfahrendem und hinterherfahrendem Skifahrer spricht Anscheinsbeweis für Verschulden des Hinterherfahrenden

02.12.2019Kommt es zwischen einem vorausfahrenden und von hinten kommenden Skifahrer zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des von hinten kommenden Skifahrers. Ein von hinten kommender Skifahrer muss nach der FIS-Regel Nr. 3 seine Fahrspur so wählen, dass vorausfahrende Skifahrer nicht gefährdet werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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