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27.04.2024
27.04.2024
20838 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bei Versuch der Verschleierung der Existenz von Hunden kann generelle Hunde­haltungs­untersagung ausgesprochen werden

15.06.2023Versucht ein Hundehalter die Existenz von Hunden zu verschleiern, um eine konkrete Hunde­haltungs­untersagung zu verhindern, so rechtfertigt dies eine generelle Haltuntersagung. Zudem gilt eine behördliche Leinenpflicht nicht allein für das Spazierengehen, sondern auch für den Zeitraum bis zum sicheren Verbringen des Hundes in den abgeschlossenen Innenraum eines Fahrzeugs. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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