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28.04.2024
28.04.2024
22048 Jehle, Láng, v. Rudloff, Köberle Rechstanwälte PartmbB

Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

03.08.2022Erbt ein Kind der Enkel eine Immobilie, in welcher der Erblasser bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder an deren Selbstnutzung er aus zwingenden Gründen gehindert war, ist dieser Erwerb von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie auch bei dem Erben unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (sog. „Familienheim“) und die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Die Steuerbefreiung fällt aber mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert. ...Weiterlesen auf www.jlm-freiburg.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.jlm-freiburg.com
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