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04.05.2024
04.05.2024
17497 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayern: Bekleidungs­geschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung

29.12.2021Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag eines Bekleidungs­unternehmens gegen die 2G-Regelung als unzulässig abgelehnt, weil Bekleidungs­geschäfte dieser Zugangsbeschränkung als Geschäfte zur "Deckung des täglichen Bedarfs" nicht unterfallen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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