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30.04.2024
30.04.2024
12494 Bayerisches Verwaltungsgerichtshof

BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück

02.11.2020Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat Beschwerden von Veranstaltern zweier Demonstrationen der Querdenken-Bewegung in München zurückgewiesen und damit die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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