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27.04.2024
27.04.2024
10286 VW Abgas­skandal

Bahn­brechendes Urteil: Kenntnis des Klägers über Diesel-Abgas­skandal unerheblich

29.01.2020Das Oberlandes­gericht Oldenburg hat entschieden, dass Volkswagen Schadens­ersatz an den Käufer eines mit der unzulässigen Motor­steuerungs­software ausgestatteten VW Caddys leisten muss. Das Besondere: Die etwaige Kenntnis des Käufers in puncto der illegalen Abschalt­einrichtung spielt für das OLG keine Rolle, VW muss dennoch haften.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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